SFD-Information Nr. 3
Herstellungsvorschrift für die Hydrolate aus eigener
Produktion
1. Hydrolate aus eigener Herstellung
Diese Herstellungsvorschrift bezieht sich auf die SFD-Hydrolate
a) Holunderblütenwasser, Aqua Sambuci, Art.-nr. 1.010.022
b) Kamillenblütenwasser, Aqua Chamomillae, Art.-nr. 1.010.018
c) Starkes Lavendelwasser, Aqua Lavandulae forte, Art.-nr. 1.010.026
d) Melissenwasser, Aqua Melissae, Art.-nr. 1.010.021
e) Rosenwasser echt, Aqua Rosae verum, Art.-nr. 1.010.024
f) Rosmarinwasser, Aqua Rosmarini, Art.-nr. 1.010.023
g) Salbeiwasser, Aqua Salviae, Art.-nr. 1.010.025
h) Ysopwasser, Aqua Hyssopii, Art.-nr. 1.010.019
i) Lavendelblütenwasser, Aqua Lavandulae floris, Art.-nr. 1.010.033
2. Zu verwendende Sorten und Pflanzenteile
Holunderblütenwasser: Sambuci flos (Sambucus nigra).
Kamillenblütenwasser: Chamomillae flos (Chamomilla recutita).
Starkes Lavendelwasser: Lavandulae herba recent. (Lavandula angustifolia).
Melissenwasser: Melissae herba recent. (Melissa officinalis).
Rosenwasser: Rosae flos recent. (Rosa damascena und andere).
Rosmarinwasser: Rosmarini herba recent. (Rosmarinus officinalis).
Salbeiwasser: Salviae herba recent. (Salvia officinalis).
Ysopwasser: Hyssopii herba recent. (Hyssopus officinalis).
Lavendelblütenwasser: Lavandulae flos (Lavandula angustifolia).
3. Anforderungen an die Ausgangsstoffe
a) Bei Verwendung von frischen Pflanzenteilen
Betrifft: Starkes Lavendelblütenwasser, Melissenwasser, Rosenwasser,
Rosmarinwasser, Salbeiwasser, Ysopwasser.
Nach Möglichkeit stammen die Pflanzen aus eigenen, ungespritzten
Kulturen. Die geernteten Pflanzenteile müssen aus den oberen,
frisch gewachsenen Bereichen der Pflanze stammen. Sie müssen
augenscheinlich frei von pilzlichen Erkrankungen sein, dürfen
keinen Schädlingsbefall aufweisen und keine Anzeichen von Wassermangel
zeigen.
b) Bei Verwendung getrockneter Pflanzenteile
Betrifft: Holunderblütenwasser, Kamillenblütenwasser, Lavendelblütenwasser.
Die getrockneten Blüten stammen ausschließlich von zuverlässigen,
uns bekannten Lieferanten
4. Vorbereitung des Destillationsgutes bei Verwendung von frischen Pflanzenteilen
Die frisch geernteten Pflanzenteile werden grob zerkleinert und anschließend
sofort der Wasserdampfdestillation unterworfen.
5. Destillation
a) Destillationsverfahren
Wasserdampfdestillation.
b) Destillationsdurchführung
Die vorgeschriebene Menge an Pflanzenteilen wird der Destillation unterworfen,
bis maximal 10 Teile Destillat übergangen sind.
c) Qualitätskontrolle während des Destillationsvorganges
Nach Übergang von 6 Teilen Destillat wird jeder weitere Teil geruchlich
auf einen beginnenden malz-, bzw. heuartigen Beigeruch überprüft.
Dieser malz-, bzw. heuartige Beigeruch ist das Anzeichen, daß
das Destillationsgut hinsichtlich des ätherischen Öls vollständig
erschöpft ist und bereits eine thermische Zersetzung der pflanzlichen
Gerüststoffe einsetzt. Beim ersten Anzeichen des Beigeruchs wird
die Destillation abgebrochen und der letzte übergegangene Teil
des Destillats verworfen. Allerdings wird spätestens nach 10 Teilen
Destillat die Destillation beendet, da der Anteil des mit übergehenden
ätherischen Öls dann so gering wird, daß im wesentlichen
nur noch eine Verdünnung des bereits übergegangenen Hydrolats
erfolgt.
6. Anforderung an das gewonnene Hydrolat
Das Hydrolat muß unmittelbar nach der Destillation wasserklar
sein. Auf der Oberfläche des Hydrolats muß ungelöstes
ätherisches Öl aufschwimmen.
a) Gilt nicht für starkes Lavendelwasser: Dieses muß eine
weiß-trübe, stabile Emulsion ätherischen Lavendelöls
in Wasser sein.
b) Gilt nicht für Rosenwasser: Ein Aufschwimmen ätherischen
Öls ist nicht erforderlich.
7. Weitere Verarbeitung des frisch gewonnenen Hydrolats
Ätherisches Öl wird separiert. Das frische Hydrolat wird
durch einen Glassinterfiltertrichter fein filtriert. Starkes Lavendelwasser
muß auch nach der Feinfiltration eine stabile, weiß-trübe
Emulsion sein. Nach der Filtration wird das Hydrolat mit reinem, 96%igen
Ethanol (Weingeist) auf einen Alkoholgehalt von ca. 11,5 - 11,8 % G/G
aufgesprittet. Starkes Lavendelwasser wird nicht aufgesprittet, da es
bereits im Destillationsprozeß mit der nötigen Menge Ethanol
versehen wird.
8. Chargen und Lagerung
Jedem Destillationsergebnis wird eine Chargennummer zugeordnet. Die
Lagerung nicht angebrochener Gebinde muß in vollen 1-Liter-Behältnissen
aus Glas kühl und vor Licht geschützt erfolgen.
© Sankt-Florian-Drogerie Inh. Michael Nierle |